Gemeinde Apen. Bereit für einen Ackerwagen, der zwar alt, aber in einem fahrbereiten und funktionsfähigen Zustand ist? Die Gemeinde Apen bietet einen Bergmann 2-Seiten-Kipper, Z90 Anhänger zum Verkauf an!
Details:
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Hersteller: L. Bergmann Maschinenfabrik
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Erstzulassung: 1989
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Zustand: einige Gebrauchsspuren (Rost, Dellen und Kratzer)
• HU: 09/2024
Ob für private Sammler oder Landwirte, dieser 36 Jahre alter Ackerwagen ist bereit für den normalen Alltagsgebrauch. Wozu neu, wenn Alt noch alles drauf hat?
Schlagen Sie zu und sichern Sie sich diesen funktionsfähigen Anhänger! Dieser Ackerwagen wartet auf einen neuen Besitzer, der ihn gut für sein Alter behandeln wird.
Weitere Informationen sowie die
Möglichkeit zur Angebotsabgabe finden Sie hier:
Hengstforderfeld. Der Jagdvorstand lädt alle Jagdgenossenen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hengstforderfeld zu der jährlichen Versammlung ein. Diese findet am Sonntag, den 2. März 2025, um 18:00 Uhr in der Halle von „van Rüschen“ in der Turmstraße 5 in Aperberg statt.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Beschlussfähigkeit und
Tagesordnung
3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Jagdpacht Vertragsangelegenheiten
8. Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin
9. Verwendung der Jagdpacht
10. Verschiedenes
HENGSTFORDE. Die Gemeinde Apen bietet ab der Saison 2025 den Kiosk im Freibad in Hengstforde zur Neuverpachtung an. Das Freibad in Hengstforde ist seit vielen Jahren eine feste Größe für die Freizeitgestaltung in den Sommermonaten, weit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt und ein Besuchermagnet mit durchschnittlich 50.000 Besuchern in der Saison.
Der Kiosk ist ein wichtiges Element im Freibad
Hengstforde, der mit seinen Speisen und Getränken für das leibliche Wohl der
Gäste sorgt.
Die Kioskräume haben eine Größe von ca. 25m² und sind mit diversen Geräten ausgestattet. Neben den Verkaufsräumen kann die Sonnenterrasse mit genutzt werden. Der Pachtzins beträgt 250 € monatlich zuzüglich Nebenkosten.
Schriftliche Bewerbungen können bis zum 10.03.2025 bei der Gemeinde Apen, Hauptstraße 200, 26689 Apen eingereicht werden.
Ansprechpartnerin für die Verpachtung ist Frau Meiners, Tel.: 04489/73-46
oder Mail meiners@apen.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands.
Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind im geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektes Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen. Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht. Die Vorarbeiten erstrecken sich für das Gesamtprojekt über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.
In der oben genannten Kommune werden die Vorarbeiten im Zeitraum von MÄRZ 2025 BIS MAI 2025 durchgeführt.
Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt gemacht. Im Rahmen der Vorarbeiten werden auch Flächen, für die ein Kampfmittelverdacht besteht, einer Kampfmittelsondierung unterzogen und es werden ggf. angetroffene Kampfmittel geborgen. Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie H I E R einsehen.