Abwasserbeseitungsgebühren
Beschreibung:
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Für
die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen
Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die
Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die
Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die
öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr
ist 1 cbm Frischwasser. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des
Grundstücks.
Die
Abrechnung des Zwischenzählers erfolgt auf Grundlage der Satzung der Gemeinde
Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung. Wir
weisen darauf hin, dass entsprechend der Satzung der
Wasserzwischenzähler den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen muss. Dies
bedeutet unter anderem, dass der Wasserzwischenzähler alle 6 Jahre geeicht bzw.
erneuert werden muss. Die Kosten für einen neuen Wasserzwischenzähler belaufen
sich je nach Modell auf ca. 40€ bis 80€. Der Neueinbau muss von einer Fachfirma
durchgeführt werden, die entsprechende Bestätigung ist der Gemeinde Apen
unaufgefordert vorzulegen. Gemäß des §3 (5) der Satzung der Gemeinde Apen über
die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung in der zuletzt
gültigen Fassung werden nur Wassermengen abgesetzt, sofern sie im
Abrechnungszeitraum (1 Jahr) 10m³ übersteigen (1 m³ entspricht ca. 100
handelsüblichen Gießkannen). Geringere Mengen können leider nicht
berücksichtigt werden.
Anmeldung
zur Berechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren, Änderung der
Abrechungs- bzw. Vorauszahlungsmenge, Anmeldung eines Zwischenzählers
(absetzbare Wassermenge), Anmeldung einer Regenwasseraufbereitungsanlage
(zuzählbare Wassermenge).
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Benötigte Unterlagen:
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Formular bei der Anmeldung Zwischenzähler/Regenwasseraufbereitungsanlage erforderlich.
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Kosten:
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Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
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Ansprechpartner:
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Fachdienst Bürgerdienste
Frau Meyer Zimmer-Nr. 1.01 Tel.: 04489 - 73 35 E-Mail
Herr Ehm Zimmer-Nr. 1.02 Tel.: 04489 - 73 34 E-Mail
Frau Frers Zimmer-Nr. 1.03 Tel.: 04489 - 73 37 E-Mail
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