Die Wunderline
Wunderline - Bahnhof Augustfehn
Sämtliche Infos zum Thema Wunderline gibt es hier.
Netzwerk Anschlussmobilität Wunderline
Seit Juni 2019 ist unsere Gemeinde Mitglied des Netzwerks Anschlussmobilität Wunderline. Gestartet und aufgebaut wurde das Netzwerk 2 Jahre lang mit Fördermitteln aus dem Rahmenprojekt Net(z)werk+ aus dem INTERREG V A-Programm. Innerhalb dieses Netzwerks arbeiten wir gemeinsam mit anderen Partnern entlang der Wunderline an der Verbesserung der Anschlussmobilität - also der Mobilität von Tür zu Tür. Dies unterstreicht den Mehrwert der Wunderline für die Region, verleiht aber auch unserer Gemeinde neue Impulse. Das in Europa einzigartige Netzwerk, in dem die Kraft von 19 deutschen und niederländischen Gemeinden, des Landes Niedersachsen, der Provincie Groningen und von Verkehrsverbänden gebündelt wird, verstärkt auch die Position unserer Gemeinde innerhalb Deutschlands und Europas. Das "Netzwerk Anschlussmobilität Wunderline" dient also nicht nur der Verbesserung der Zugverbindung, sondern trägt insbesondere zur Stärkung der gesamten nördlichen Region der Niederlande und Deutschlands bei.
Beginn der neuen Netzwerkphase
Während wir uns in der ersten Netzwerkphase, die wir am 24. Juni 2021 festlich abgeschlossen haben, insbesondere mit dem Aufbau und der Entwicklung des Durchführungsprogramms Anschlussmobilität befasst haben, dient die zweite Netzwerkphase (August 2021 bis Juli 2024) vor allem der Konsolidierung unseres Netzwerks. Das Monitoren der Fortschritte des Durchführungsprogramms - in dem alle bestehenden geplanten/begonnenen Maßnahmen und Projekte aufgenommen sind - und das Starten von möglichen neuen Projekten sind Aktivitäten, die auf der neuen Agenda des Netzwerks stehen. In dem während der Onlineveranstaltung am 24. Juni 2021 gezeigten Video wird der Wunsch, Mitglied zu bleiben auch von unserem Bürgermeister Matthias Huber mit Hilfe einer Animation symbolisch dargestellt. Darüber hinaus wurde eine Absichtserklärung zur Mitgliedschaft erstellt, die bis zum 31. August 2021 von allen Verwaltungschefs und Geschäftsführern unterzeichnet wird.