Starkregen - Gefahren und Verhalten

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Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb weniger Minuten sehr große Niederschlagsmengen fallen. Er entsteht infolge von Klimaveränderungen immer häufiger beim Abregnen großer Wolkenmassen. Starkregen kann plötzlich auftreten und in kurzer Zeit starke Überflutungen (Sturzfluten) auslösen. Starkregen und Sturzfluten können jeden treffen und sind nicht an bestimmte Gebiete gebunden. Die Gemeinde Apen ist eine „Wassergemeinde“ und aufgrund der Topographie sind erhöhte Wasserstände und Abflussprobleme eine natürliche Gegebenheit, die mit technischen Mitteln nicht immer voll abgefedert werden können

pdficon_large.png Flyer "Starkregen" 

Welche Gefahren können entstehen?

• Überlastung des Kanalsystems durch oberflächlich abfließende Wassermassen 

• Überschwemmungen von Straßen, Wegen, Grundstücken und Wohnräumen

• Wasser in Räumen, Schuppen und Verschlägen

• Massive Kräfte können Bäume herausreißen, Fahrzeuge hinwegspülen sowie Gebäude, Straßen und Brücken zerstören

Beachten Sie - oftmals sind Türen und Fluchtwege dadurch versperrt.

Hier kann Wasser eindringen:

1. Oberflächenwasser: Fenster, Eingangstüren, Terassentüren, Kellereingänge und -schächte, Tiefgaragen, alte Leitungen usw.

2. Steigendes Grundwasser: Bodenplatten und Kellerwände, undichte Hausanschlüsse usw.

3. Schmutzwasser kann aus dem Kanalsystem über Leitungen in Wohnbereiche eindringen (z. B. Dusche, Badewanne, Waschbecken)

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 Hilfreiche Hinweise und Tipps

  • Ruhe bewahren!
  • erkundigen Sie sich bei tiefergelegenen Gebäudelagen zu mobilen haushaltsgeeigneten Wasser- pumpen und beschaffen diese, um in der Not selbst Entwässerung zu betreiben
  • verfolgen Sie den Wetterbericht oder nutzen Sie die Wetter-App auf dem Mobiltelefon
  • unterstützen Sie hilfsbedürftige Personen wie Kinder, ältere und kranke Menschen in der Nachbarschaft
  • achten Sie auf Durchsagen von Polizei, Feuerwehr und Gemeinde
  • behindern Sie die Einsatzkräfte nicht und folgen Sie deren Anweisungen
  • pflegen Sie eine gute Nachbarschaft und sprechen Sie über die Grabenreinigung / Kanäle und Ihre Grundstücksentwässerung
  • gestalten Sie Ihren Garten nicht mit möglichen Materialien, die bei Starkregen Abwassersinkkästen verstopfen können (z. B. Hackschnitzel / Schredder)
  • schaffen Sie entsiegelte Flächen und Versickerungs- mulden
  • versuchen Sie einen dezentralen Regenwasserrück- halt auf Ihrem Grundstück vorzuhalten
  • insbesondere nach der „Maisernte“ und beim Laub- abfall können Abwassersinkkästen verstopft sein
  • verlassen Sie tiefer gelegene Räume wie Keller oder Tiefgaragen schnellstens und bleiben Sie in den oberen Etagen
  • Heizung und andere elektrische Geräte in bedroh- ten Räumen sichern und wenn möglich abschalten
  • lagern Sie in gefährdeten Bereichen alles in erhöhten Ebenen
  • ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Auto - betreten Sie keine Uferbereiche und Wasserlachen sowie überschwemmte Wege, Brücken, Dämme und Deiche; sie könnten unterspült sein, brechen und Untiefen haben
  • unmittelbar vor dem Ereignis sollten Sie Transport- mittel, PKW, Roller usw. in erhöhter Lage umparken

Ihr Grundstück – Ihre Verantwortung

Selbst bei größten Anstrengungen auf kommunaler Ebene werden die Auswirkungen von Unwettern auch künftig nicht vollständig beherrschbar sein. Daher ist es umso wichtiger, dass jeder Haus- und Grundstückseigentümer oder Mieter zusätzlich selbst vorsorgt.

Die Kommune haftet grundsätzlich nicht bei privaten Schadenslagen.

So kann vorgesorgt werden:

  • Versiegelung des Grundstückes zurückbauen um große Wassermengen auf dem Grundstück versickern zu lassen und dem Garten Speichermöglichkeiten für Trockenheit zu geben
  • mehr Versickerungsflächen auf dem Grundstück schaffen
  • regelmäßiges Reinigen und Überprüfen der Dachrinnen, Gullis und Abflüsse; auch im Zufahrtsbereich Ihres Grundstücks
  • dauerhaftes Frei- und Sauberhalten der Gräben, die sich in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Grundstück befinden
  • Einbau einer Rückstausicherung! Insbesondere bei Schmutzwasser ist dies laut Satzung der Gemeinde Aufgabe des Anschlussnehmers
  • Versicherungsschutz überprüfen - sind Elementarschäden abgesichert?

Wichtig! Sprechen Sie mit Ihrem Fachmann Ihrer Gebäude- und Hausratsversicherung!


Amtsblatt

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