Winterdienst
Beschreibung:
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Die Gemeinde Apen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf a) Gefahrenschwerpunkte und b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken. Die
Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit
ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der
Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den
Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den
Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Informationen über Art und Umfang der Reinigungspflicht für Grundstückseigentümer erhalten Sie hier. |
Benötigte Unterlagen: |
keine |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Straßen, Natur und Landschaft Frau Krause |