Vergnügungssteuer
Beschreibung: |
Veranstalter, die Tanzveranstaltungen oder Vergnügungen gewerblicher Art durchführen, haben diese aufgrund der Vergnügungssteuersatzung anzumelden.
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Benötigte Unterlagen: |
Angaben über die Höhe des Eintrittspreises, bei freiem Eintritt über die Veranstaltungsfläche. Nach Durchführung der Veranstaltung ist die Besucherzahl mitzuteilen. |
Kosten: |
Richtet sich nach der Besucherzahl und der Höhe des Eintrittspreises bzw. nach der Veranstaltungsfläche. |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Kostenrechnende Einrichtungen Frau Rosendahl |