Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung:
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Die
zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht
befreien, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein
in der Öffentlichkeit bewegen können.
Verfahren: Die
Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt
werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen sind.
Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche
Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu
bevollmächtigten Person erfolgen. Der Antrag kann formlos oder mit einem Formular im Bürgerbüro Apen gestellt werden. Die
Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der
persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher
Beantragung senden wir die Bestätigung zu. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Besonderer Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. |
Benötigte Unterlagen:
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- Antrag der betreffenden Person
- ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher
Vorspache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der
bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei
schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)
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Kosten:
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keine
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Ansprechpartner:
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Fachdienst Bürgerdienste
Frau Meyer Zimmer-Nr. 1.01 Tel.: 04489 - 73 35 E-Mail
Herr Ehm Zimmer-Nr. 1.02 Tel.: 04489 - 73 34 E-Mail
Frau Frers Zimmer-Nr. 1.03 Tel.: 04489 - 73 37 E-Mail
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