Befreiung von der Ausweispflicht


Beschreibung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Verfahren:
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen sind. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.


Der Antrag kann formlos oder mit einem Formular im Bürgerbüro Apen gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.
Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Besonderer Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag der betreffenden Person
  • ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorspache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist) Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)

Kosten:

keine

Ansprechpartner:

Fachdienst Bürgerdienste

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

Herr Ehm
Zimmer-Nr. 1.02
Tel.: 04489 - 73 34
E-Mail

Frau Frers
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail

 

 

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