Beglaubigungen von Kopien und Abschriften
Beschreibung:
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Im Bürgerbüro können Sie Kopien von Schriftstücken einer deutschen Behörde, sowie von Schriftstücken in deutscher Sprache, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen, beglaubigen lassen (Ausnahmen siehe unten). Das Original und die Kopie müssen hierzu vorgelegt werden. Die Kopie muss inhaltlich mit dem Originaldokument identisch sein. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Dokumente, die in ausländischer Sprache verfasst sind (z. B. ausländische Ausweisdokumente und Zeugnisse), dürfen wir leider nicht beglaubigen.
Nicht beglaubigt werden dürfen außerdem: - Urkunden des Standesamtes
- (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.)
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- übersetzte ausländische Ausweisdokumente / Zeugnisse
Hinweis: Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können Sie bei jedem Notar beglaubigen lassen.Die Beglaubigungen ausländischer Dokumente können Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung vornehmen lassen.
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Benötigte Unterlagen:
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Original und Kopien
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Kosten:
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Erste Kopie des Originals: 6 Euro jede weitere Kopie des Originals: 3 Euro
Ausnahme: Beglaubigungen die nachweislich für Rentenzwecke oder für eine GEZ-Befreiung benötigt werden, sind gebührenfrei.
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Ansprechpartner:
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Fachdienst Bürgerdienste
Frau Meyer Zimmer-Nr. 1.01 Tel.: 04489 - 73 35 E-Mail
Herr Ehm Zimmer-Nr. 1.02 Tel.: 04489 - 73 34 E-Mail
Frau Frers Zimmer-Nr. 1.03 Tel.: 04489 - 73 37 E-Mail
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