Schülertransport im Krankheitsfall

Beschreibung:

 

Sollte im Krankheitsfall (z. B. durch eine Beinverletzung) eine Beförderung zur Schule mit einem Taxi oder Mietwagen erforderlich werden, ist der Transport vorher mit der Gemeinde oder dem Landkreis abzustimmen.

Benötigte Unterlagen:

Ärztliches Attest ist vorzulegen.

Kosten:

keine

Ansprechpartner:

Fachdienst Schulen

Herr Stöhr 
Zimmer-Nr. 1.06
Tel.: 04489 – 73 39
E-Mail

Frau Siefert
Zimmer-Nr. 1.06
Tel.: 04489 – 73 13
E-Mail

Amtsblatt

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