Verlust Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Beschreibung:
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Wenn Sie Ihren Personalausweis / Reisepass / Kindereisepass nicht mehr besitzen, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige). Ist Ihnen ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) abhanden gekommen, informieren Sie bitte umgehend den Sperrnotruf unter Tel.: 116 116. Bei diesem Anruf müssen Sie Ihr Sperrkennwort mitteilen. Dieses Kennwort finden Sie in Ihrem PIN-Brief. Im Zweifel können Sie die Sperrung auch in einem der Bürgerbüros kostenfrei veranlassen. Dazu benötigen aber auch wir in jedem Fall die Angabe Ihres Sperrkennwortes. (Sollten Sie den Ausweis wiederfinden und die Sperrung aufheben lassen wollen, ist dieses nur bei persönlicher Vorsprache möglich und es fallen Kosten in Höhe von 6 Euro an). Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis). Ein vorläufiges Dokument wird bei Erhalt des eigentlichen Ausweises / Passes ebenfalls eingezogen. Einen 2. Reisepass dürfen Sie nur nach Abstimmung mit der Gemeinde Apen und nur in begründeten Ausnahmefällen führen. |
Benötigte Unterlagen: |
keine |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bürgerdienste Frau Meyer |