Schülerbeförderung
Beschreibung:
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Der Landkreis Ammerland ist Träger der Schülerbeförderung der öffentlichen Schulen. Schülerinnen und Schüler, die über 3 Km von ihrer Schule entfernt wohnen, haben Anspruch auf Beförderung. In Ausnahmefällen kann eine Beförderung auch bei kürzerer Entfernung erfolgen. |
Benötigte Unterlagen: |
Listen werden von den Schulen erstellt. Für eine Beförderung bei einer Entfernung unter 3 Km ist die Vorlage von Unterlagen nach dem individuellen Grund abzustimmen. |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Schulen Herr Stöhr Frau Siefert |