Spielgerätesteuer
Beschreibung: |
Betreiber von Spielgeräten, die die Einnahmen aus dem Betrieb erhalten, sind anmeldepflichtig nach der Spielgerätesteuersatzung. |
Benötigte Unterlagen: |
Formulare für die Anmeldung der Einspielergebnisse, der Anzahl der Spielgeräte und den jeweiligen Aufstellungsorten. Nachstehende Formulare können am Computer ausgefüllt werden: Spielgerätesteueranmeldung Teil 1 |
Kosten: |
Richten sich nach der Höhe des Einspielergebnisses bzw. der Anzahl der aufgestellten Spielgeräte. |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Kostenrechnende Einrichtungen Frau Rosendahl |