Spielgerätesteuer

Beschreibung:

Betreiber von Spielgeräten, die die Einnahmen aus dem Betrieb erhalten, sind anmeldepflichtig nach der Spielgerätesteuersatzung.

Benötigte Unterlagen:

Formulare für die Anmeldung der Einspielergebnisse, der Anzahl der Spielgeräte und den jeweiligen Aufstellungsorten.

Nachstehende Formulare können am Computer ausgefüllt werden:

Spielgerätesteueranmeldung Teil 1

Einzelnachweis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Einzelnachweis für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit

Kosten:

Richten sich nach der Höhe des Einspielergebnisses bzw. der Anzahl der aufgestellten Spielgeräte.

Ansprechpartner:

Fachdienst Kostenrechnende Einrichtungen

Frau Rosendahl
Zimmer-Nr. 2.04
Tel.: 04489 – 73 28
E-Mail

Amtsblatt

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