Beschreibung:
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Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken (§§ 24 ff BauGB). Aus diesem Grund sind alle Kaufverträge zur Prüfung des Vorkaufsrechts der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung vorzulegen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Belegenheit des Grundstückes. |
Benötigte Unterlagen: |
Kaufvertrag |
Kosten: |
15,55 Euro je Vertrag |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bauverwaltung Frau Meiners |