Beschreibung:
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Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Erklärung kann nur persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar erfolgen.
- Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
- Sie erhalten von uns eine Abschrift der Erklärung für Ihre Unterlagen.
- Für die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt
erhalten Sie eine Abschrift für das Finanzamt. Bitte erkundigen Sie sich
direkt beim Finanzamt, welche Unterlagen dort zur Änderung der
Religionszugehörigkeit vorgelegt werden müssen.
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