Bauleitplanung

Beschreibung:

 

 

Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Satzungsgebieten usw. zum Zweck der Bebauung.

Die Planungshoheit liegt beim Gemeinderat, d.h., dieser entscheidet, ob eine Planung durchgeführt wird. Ein Anspruch auf Durchführung eines Planverfahrens besteht nicht. Das spätere Verfahren ein­schließlich der Behördenbeteiligung zeigt, ob die Planung durch­führbar ist.

Benötigte Unterlagen:

Formloser Antrag an den Gemeinderat, entweder über ein Ratsmitglied oder über die Gemeindeverwaltung

Kosten:

Planungskosten werden in der Regel von demjenigen übernommen, der einen Nutzen aus der Planaufstellung zieht

Ansprechpartner:

Fachdienst Bauverwaltung

Frau Siemer
Zimmer-Nr. 3.02
Tel.: 04489 – 73 45
E-Mail

Amtsblatt

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