Bauleitplanung
Beschreibung:
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Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Satzungsgebieten usw. zum Zweck der Bebauung. Die Planungshoheit liegt beim Gemeinderat, d.h., dieser entscheidet, ob eine Planung durchgeführt wird. Ein Anspruch auf Durchführung eines Planverfahrens besteht nicht. Das spätere Verfahren einschließlich der Behördenbeteiligung zeigt, ob die Planung durchführbar ist. |
Benötigte Unterlagen: |
Formloser Antrag an den Gemeinderat, entweder über ein Ratsmitglied oder über die Gemeindeverwaltung |
Kosten: |
Planungskosten werden in der Regel von demjenigen übernommen, der einen Nutzen aus der Planaufstellung zieht |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bauverwaltung Herr Gurk |