Schulbezirke
Beschreibung:
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Gem. § 63 II Nds. Schulgesetz legen die Schulträger im Primarbereich mit Genehmigung der Landesschulbehörde verbindliche Schulbezirke fest. Die Schülerinnen und Schüler haben somit grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gemeinde Apen ist Schulträger von drei Grundschulen in Apen, Augustfehn I und Nordloh-Tange. |
Benötigte Unterlagen: |
keine |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Schulen Herr Stöhr Frau Siefert |