Fischereischein, Fischereiaufseher(in)
Beschreibung:
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Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber oder der Inhaberin erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren und eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde Apen. Neben dem Fischereischein, ist
eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln oder zum Fischen erforderlich, der so
genannte Gewässerschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche
Erlaubnis an einem Gewässer zu fischen, die vom Inhaber (Für die
Gemeinde Apen ist das der Sportfischerverein Apen e.V.) des
Fischereirechtes für dieses Gewässer ausgestellt wird. Informationen über den Sportfischerverein Apen erhalten Sie hier. Der Fischereiaufseher oder die Fischereiaufseherin wird auf Vorschlag des Sportfischervereins als amtliche(r) private(r) Fischereiaufseher(in) von der Gemeinde verpflichtet. Er oder sie kontrolliert neben dem Fischereischein und dem Fischereierlaubnisschein (soweit erforderlich) auch die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die gefangenen Fische und die Fanggeräte in Fischereifahrzeugen sowie die Fischbehälter. |
Benötigte Unterlagen: |
Fischereischein:
Fischereiaufseher:
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Kosten: |
Fischereischein: 25,50 Euro Fischereiaufseher/in: keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Ordnungswesen Herr Stöhr Frau Steenblock |