Vergnügungssteuer

Beschreibung:

Veranstalter, die Tanzveranstaltungen oder Vergnügungen gewerblicher Art durchführen, haben diese aufgrund der Vergnügungssteuersatzung anzumelden.

Außerdem erhebt die Gemeinde Apen eine Vergnügungssteuer in Gestalt einer Spielgerätesteuer. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Beitrag Spielgerätesteuer.

 

Benötigte Unterlagen:

Angaben über die Höhe des Eintrittspreises, bei freiem Eintritt über die Veranstaltungsfläche. Nach Durchführung der Veranstaltung ist die Besucherzahl mitzuteilen.

Kosten:

Richtet sich nach der Besucherzahl und der Höhe des Eintrittspreises bzw. nach der Veranstaltungsfläche.

Ansprechpartner:

Fachdienst Kostenrechnende Einrichtungen

Frau Rosendahl
Zimmer-Nr. 2.03
Tel.: 04489 – 73 28
E-Mail

Amtsblatt

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