Straßenreinigungspflicht
Beschreibung:
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Die Straßenreinigung wird in der Gemeinde Apen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt. Die Reinigung umfasst dabei die „allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst. Allgemeine Straßenreinigung Bei den in der Anlage A aufgeführten Straßen, Wegen und Plätzen obliegt die Straßenreinigung bis zur Fahrbahnmitte den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Winterdienst a) Gefahrenschwerpunkte und b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken. Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der allgemeinen Straßenreinigung sowie des Winterdienstes richten sich nach der Straßenreinigungsverordnung |
Benötigte Unterlagen: |
keine |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Ordnungswesen |