Beschreibung:
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Allgemeines: Das Führungszeugnis ist ein Auszug
über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten
Daten. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register
enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige
strafrechtliche Verurteilungen. Arten
von Führungszeugnissen - Führungszeugnis
für private Zwecke (Belegart N)
- Führungszeugnis
zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB)
- Erweitertes
Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart NE)
- Erweitertes
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE)
- Europäisches
Führungszeugnis (können nur Personen, die in Deutschland wohnen
und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU - Mitgliedstaates
besitzen, beantragen. Es enthält nicht nur Informationen über
Strafregister - Einträge in Deutschland, sondern als Anlage auch
Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftslandes. Dabei werden
die Einträge von den deutschen Behörden nicht übersetzt oder
inhaltlich geprüft.)
Antragsberechtigung - jeder
Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein
Führungszeugnis erteilt.
- Auch
der gesetzliche Vertreter ist antragsberechtigt.
- Ist
die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der
gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Antragstellung - Der
Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Apen zu
stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige
Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.
- Wer
den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als
Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat
daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
- Die
Antragstellung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
- Eine
Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den
Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde,
erfolgen.
- Wird
das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so
ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Seit dem 01.09.2014 ist es auch möglich das Führungszeugnis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Jusitz.
Wichtiger
Hinweis: Wird das
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der
Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis,
wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes
Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Das
Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt
hat, persönlich gewähren. Nach
Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder
falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom
Amtsgericht zu vernichten.
Bearbeitungszeit
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Kosten:
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13,00
Euro zahlbar bei Antragstellung 17,00
Euro zahlbar bei Antragstellung für ein Europäisches
Führungszeugnis
Gebührenbefreiung:
Das
Bundesamt für Justiz bzw. das Bürgerbüro Apen kann
Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,
Leistungen
nach Arbeitslosengeld II bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das
Führungszeugnis benötigt wird
oder das
Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer
gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches
Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt
wird. Wichtiger
Hinweis: Der Antrag auf
Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des
Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Apen zu stellen. Die
als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu
belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen
Organisation).
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