Vollstreckung
Beschreibung:
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Vollstreckung eigener und fremder Forderungen Sollte eine Bürgerin oder ein Bürger offene Zahlungen, z.B. bei der GEZ, Leda-Jümme Verband oder ein Bußgeld bei einer anderen Behörde haben, ist es vom Gesetz her vorgeschrieben, dass die Gemeindekasse Apen diese für die fremde Behörde einzieht. Dieses geschieht durch Anschreiben der Schuldnerin oder des Schuldners, den persönlichen Besuch der Schuldnerin oder des Schuldners und Pfändung durch die Vollstreckungsbeauftragten. Bei größeren Summen ist die Gemeindekasse auch gewillt eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren. Auch die gemeindeeigenen Steuern und Abgaben gehen nach der Mahnfrist in die Vollstreckung über. |
Benötigte Unterlagen: |
Aufforderung der Gemeinde Apen |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Finanzverwaltung Herr Frerichs Herr Bruns |