Führungszeugnisse

Beschreibung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeines:
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

Arten von Führungszeugnissen

  • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB)
  • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart NE)
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE)
  • Europäisches Führungszeugnis (können nur Personen, die in Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU - Mitgliedstaates besitzen, beantragen. Es enthält nicht nur Informationen über Strafregister - Einträge in Deutschland, sondern als Anlage auch Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftslandes. Dabei werden die Einträge von den deutschen Behörden nicht übersetzt oder inhaltlich geprüft.)

Antragsberechtigung

  • jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
  • Auch der gesetzliche Vertreter ist antragsberechtigt.
  • Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Antragstellung

  • Der Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Apen zu stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.
  • Wer den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
  • Die Antragstellung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
  • Eine Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde, erfolgen.
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.

Seit dem 01.09.2014 ist es auch möglich das Führungszeugnis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Jusitz.


Wichtiger Hinweis:
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt hat, persönlich gewähren. Nach Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.

Bearbeitungszeit

  • 2 - 4 Wochen

Benötigte Unterlagen:
  • aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die das Führungszeugnis für sich beantragt
  • Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
  • Verwendungszweck und genaue Anschrift bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen

Kosten:

  • 13,00 Euro zahlbar bei Antragstellung
    17,00 Euro zahlbar bei Antragstellung für ein Europäisches Führungszeugnis

    Gebührenbefreiung:

    Das Bundesamt für Justiz bzw. das Bürgerbüro Apen kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,

  • Leistungen nach Arbeitslosengeld II bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das Führungszeugnis benötigt wird

    oder

    das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt wird.

    Wichtiger Hinweis:
    Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Apen zu stellen.

    Die als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen Organisation).

Ansprechpartner:

Fachdienst Bürgerdienste

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

Herr Ehm
Zimmer-Nr. 1.02
Tel.: 04489 - 73 34
E-Mail

Frau Frers
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail
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