Reisepass
Beschreibung:
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Allgemeines: Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert. Beantragung: Die Beantragung eines Reisepasses ist in Apen nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den Antragsteller oder die Antragstellerin - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elekronischen Chip des Reisepasses gespeichert. Wichtige Hinweise: Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein. Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 8-10 Wochen. (Alternative: Expresspass, Bearbeitungsdauer: 1 Woche) Gültigkeit: Die
Gültigkeit des Reisepasses beträgt Änderungen: Ein
Reisepass kann nicht verlängert werden. Eine Änderung des Passes
wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich;
es muss ein neuer Pass beantragt werden. Eine Aktualisierung des Wohnortes muss erfolgen (z.B. Änderung des Wohnortes) Verlust: Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Express-Reisepass/vorläufiger
Reisepass: In dringenden Fällen können Sie einen
Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb 72
Stunden abholbereit. Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich
kostenpflichtig (siehe unten - Kosten). Es ist nicht möglich, für
einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine
Expresslieferung zu beantragen. Notfalls muss ein zweiter Pass als
Expresslieferung beantragt werden - es sind dann die Gebühren für
einen zweiten Pass zuzüglich der Expresslieferungsgebühr zu
entrichten. In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige
Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen
Reisepasses möglich, sofern die Vorsetzungen erfüllt sind. Nur wenn
keine Zeit mehr ist, um einen Expressreisepass zu bestellen, darf der
vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch
entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen.
Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Er ist
bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar. Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA. Wichtige Hinweise: Auf
der Internetseite www.auswaertiges-amt.de
können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu
Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise
notwendig sind. Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Ab dem 12. Januar 2009 ist bei
Reisen in die USA zu beachten: Auch deutsche Staatsangehörige
müssen für die visumfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu
einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend
im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.
Abholung: Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person den alten Pass mitzugeben sowie eine Vollmacht auszustellen. Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Möchte ein Erziehungsberechtigter den Pass für sein nicht volljähriges Kind abholen, benötigt er hierfür keine Vollmacht. |
Benötigte Unterlagen: |
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Kosten: |
37,50 Euro für Personen bis 24.
Lebensjahr |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bürgerdienste Frau Meyer |