Reisepass

Beschreibung:

 

 

Allgemeines:

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.

Beantragung:

Die Beantragung eines Reisepasses ist in Apen nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den Antragsteller oder die Antragstellerin - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elekronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

Wichtige Hinweise:

Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 8-10 Wochen. (Alternative: Expresspass,  Bearbeitungsdauer: 1 Woche)

Gültigkeit:

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt
bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Änderungen:

Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

Eine Änderung des Passes wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Pass beantragt werden.

Eine Aktualisierung des Wohnortes muss erfolgen (z.B. Änderung des Wohnortes)

Verlust:

Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.

Express-Reisepass/vorläufiger Reisepass:

In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb 72 Stunden abholbereit. Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich kostenpflichtig (siehe unten - Kosten). Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen. Notfalls muss ein zweiter Pass als Expresslieferung beantragt werden - es sind dann die Gebühren für einen zweiten Pass zuzüglich der Expresslieferungsgebühr zu entrichten.

In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses möglich, sofern die Vorsetzungen erfüllt sind. Nur wenn keine Zeit mehr ist, um einen Expressreisepass zu bestellen, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Er ist bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar.

Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.

Wichtige Hinweise:

Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.

Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Ab dem 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:

Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.

Abholung:

Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person den alten Pass mitzugeben sowie eine Vollmacht auszustellen. Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Möchte ein Erziehungsberechtigter den Pass für sein nicht volljähriges Kind abholen, benötigt er hierfür keine Vollmacht.

Benötigte Unterlagen:
  • den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, jedoch nur bei der Erstbeantragung oder wenn der vorherige Pass nicht bei der Gemeinde Apen ausgestellt wurde.
  • Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
Kosten:

37,50 Euro für Personen bis 24. Lebensjahr
(Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)

70,00 Euro
für Personen ab 24. Lebensjahr
(Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)

32,00 Euro
zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren bei Ausstellung eines Expressreisepasses

26,00 Euro
für den vorläufigen Reisepass

Die Gebühren können im Bürgerbüro mit einer EC -Karte oder Bar bezahlt werden.

 

Ansprechpartner:

Fachdienst Bürgerdienste

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

Herr Ehm
Zimmer-Nr. 1.02
Tel.: 04489 - 73 34
E-Mail

Frau Frers
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail
Amtsblatt

Was erledige ich wo?

Abfallbeseitigung Abfuhrkalender Abwasserbeseitigungsgebühren Ahnenforschung Anschluss zentrale Abwasserbeseitigung Bürgergeld Asylbewerberangelegenheiten Ausbildung Auskunftssperre Bauanträge Bauleitplanung Bebauungspläne Befahren gewichtsbeschränkter Straßen Befreiung Rundfunk- und Fernsehgebühren Befreiung von der Ausweispflicht Beglaubigungen Beratungsangebote Briefwahl Eheschließung Entwässerung (Oberflächenwasser) Ersatzfahrkarten Schülerbeförderung Erschließungsbeiträge EU-Führerschein Fäkalschlammabfuhr Ferienpassaktion Fischereischein Flächennutzungspläne Führungszeugnisse Fundsachen Gaststättengewerbe Gewerbeanzeigen Grundsteuer Gruppenfahrten der Jugendpflege Hallenzeiten Hauskläranlage Hausnummernvergabe Hochbau Holz- und Schreddergut Hundeanmeldung, -steuer Hundegesetz Katastrophenschutz Kinderreisepass Kinderreisepassverlängerung Kirchenaustritt Kultur Leistungen nach dem SGB XII Meldebescheinungen Öffentlicher Personennahverkehr Osterfeuer Personalausweis Personenstandsurkunden Planfeststellungsverfahren Rattenbekämpfung Recyclinghof Reisepass Schulangelegenheiten Schulangelegenheiten (Veenhusen) Schulanmeldung Schulbezirke Schülerbeförderung Schülertransport im Krankheitsfall SEPA Lastschrift Spielgerätesteuer Spielplätze Sportförderung Sporthallen Straßenbau und -unterhaltung Straßenbeete Straßenbeleuchtung Straßenreinigungspflicht Übermittlungssperren Unterschriftsbeglaubigungen Vereinswesen Vergnügungssteuer Verkauf von Müllsäcken Verlust Ausweisdokumente Verrohrung Vollstreckung Vorkaufsrecht Wahlen Wiederannahme des Geburtsnamens Winterdienst Wochenmarkt Wohnbaugrundstücke Wohnsitzänderungen

Auch interessant:

apen_entdecken.jpg
files/startseite/.thumbs/sportstaetten_raeume.jpgeinkaufsgutschein.jpg
logo.jpg
banner_azubiboerse.jpg
logo_wohngebiet_augustfehn_hengstforde_homepage.jpg
 

© 2022 freeline und der Betreiber von www.apen.de. Alle Rechte vorbehalten. Sofern Marken genannt werden, liegen die Rechte an diesen bei dem jeweiligen Eigentümer. Verwendete Bilder, Texte und Multimediaobjekte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder Lizenzinhaber.Datenschutz-Anbieter Externer Datenschutzbeauftragter Datenschutz-Mitarbeiterschulung