Personalausweis

Beschreibung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reispass besitzen.)
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können bereits einen Personalausweis erhalten. Bei der Antragstellung müssen sie aber anwesend sein und von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.

Ab 01.11.2010 haben Personalausweise eine eID-Funktionsmöglichkeit, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Diese ist mit einer besonderen PIN-Nummer geschützt. Jeder Antragsteller, jede Antragstellerin ab 16 Jahre kann bei Abholung des Ausweises und auch im Nachhinein frei wählen, ob er oder sie die eID- Funktion nutzen möchte. In jedem Fall erhält er oder sie aber einen Brief von der Bundesdruckerei, in dem ihm oder Ihr vorab bereits die PIN-Nummer mitgeteilt wird.

Beantragung:
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2-3 Wochen.

Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt
bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Änderungen:
Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt und bei einem ab 01.11.2010 erstellten Personalausweis auch auf dem Chip gespeichert.

Ausweise, die ab 01.11.2010 beantragt wurden, haben eine eID-Funktionsmöglichkeit zur Identifizierung im Internet. Diese Funktion kann nachträglich ein- und ausgeschaltet werden.

Die im Zusammenhang mit der eID-Funktion zu nutzende PIN-Nummer kann im Bürgerbüro auch nachträglich verändert oder neu gesetzt werden. 

Verlust:
Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, informieren Sie bitte umgehend den Sperrnotruf unter Tel.: 116 116. Bei diesem Anruf müssen Sie Ihr Sperrkennwort mitteilen. Sie finden dieses Kennwort in Ihrem PIN-Brief.

 

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Homepage des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Benötigte Unterlagen:

  • den abgelaufenen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (heller Hintergrund, nicht älter als 6 Monate), auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, jedoch nur bei der Erstbeantragung oder wenn der vorherige Personalausweis nicht in Apen ausgestellt wurde
  •  Jugendliche unter 16 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigen begleitet werden, das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
  •  ggf. Verlusterklärung

Kosten:

 Personen unter 24 Jahre     22,80 Euro
 Personen über 24 Jahre      37,00 Euro

Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Ansprechpartner:

Fachdienst Bürgerdienste

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

Herr Ehm
Zimmer-Nr. 1.02
Tel.: 04489 - 73 34
E-Mail

Frau Frers
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail

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