Personalausweis
Beschreibung:
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Deutsche
im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres
verpflichtet, einen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind
Personen, die einen gültigen Reispass besitzen.) Ab 01.11.2010 haben Personalausweise eine eID-Funktionsmöglichkeit, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Diese ist mit einer besonderen PIN-Nummer geschützt. Jeder Antragsteller, jede Antragstellerin ab 16 Jahre kann bei Abholung des Ausweises und auch im Nachhinein frei wählen, ob er oder sie die eID- Funktion nutzen möchte. In jedem Fall erhält er oder sie aber einen Brief von der Bundesdruckerei, in dem ihm oder Ihr vorab bereits die PIN-Nummer mitgeteilt wird. Beantragung: Zur
Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das
Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine
Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies
nicht für Sie erledigen. Gültigkeit: Änderungen: Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt und bei einem ab 01.11.2010 erstellten Personalausweis auch auf dem Chip gespeichert. Ausweise,
die ab 01.11.2010 beantragt wurden, haben eine eID-Funktionsmöglichkeit
zur Identifizierung im Internet. Diese Funktion kann nachträglich ein-
und ausgeschaltet werden. Verlust:
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Homepage des Bundesministerium des Innern und für Heimat |
Benötigte Unterlagen: |
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Kosten: |
Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt. |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bürgerdienste Frau Meyer |