Schulangelegeheiten - FCSO Veenhusen

Beschreibung:

 

Die Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Apen, die im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) die FCSO Veenhusen besuchen werden auf Antrag zurück erstattet. Die Erstattung erfolgt rückwirkend quartalsweise. Der Antrag ist nach Schuljahresbeginn bei der Gemeinde Apen einzureichen, sofern sich Ihre Daten nicht im Laufe des Schuljahres ändern reicht ein Antrag jährlich.
Die Erstattung der Fahrtkosten zum Schulpraktikum können Sie ebenfalls bei der Gemeinde Apen beantragen.

Benötigte Unterlagen:


Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten zur FCSO Veenhusen

Antrag Rückerstattung der Fahrtkosten zum Schulpraktikum

Ansprechpartner:

Fachdienst Schulen:

        Herr Stöhr
        Zimmer-Nr. 1.06
        Tel.: 04489 – 73 39
        E-Mail

Frau Siefert
Zimmer-Nr. 1.06
Tel.: 04489 – 73 13
E-Mail

Amtsblatt

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