Hundean-, -abmeldung und Hundesteuer
Beschreibung:
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Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Sobald der Hund älter als 6 Monate ist, muss er mit einem elektronischen Transponder (Chip) gekennzeichnet sein, auch muss für jeden Hund der älter als 6 Monate ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die jeweiligen Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben. |
Benötigte Unterlagen: |
Bei der Abmeldung ist, wenn der
Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters
anzugeben. Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung
des Tierarztes vor. Die Abmeldung muss persönlich im Bürgerbüro erfolgen. |
Kosten: |
Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:
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Ansprechpartner: |
Fachdienst Bürgerdienste Frau Meyer |